Webmasterfriday stellt die Frage, ob man sich in einer moralischen Zwickmühle befindet, wenn man bemerkt, dass Inhalte von der eigenen Website geklaut wurden. Das klassische Copy & Paste, ohne jegliches Rechtsempfinden. Dieser Artikel beschäftigt sich damit, welche Möglichkeiten man hat und welche Maßnahmen man ergreifen sollte.

Moral, Recht und Maßnahmen

Wer seine Inhalte und Rechte verletzt sieht, sollte definitiv handeln, allerdings sollte man im Einzelfall unterscheiden, ob sich nicht eventuell Vorteile aus der Situation gewinnen lassen. Der klassische Fall ist sicherlich, dass ein Blogger mit der Markieren und Einfügen Texte oder Bilder in seine eigene Artikel einbaut oder gleich komplette Inhalte stiehlt. Hier ist das Recht ganz klar auf der Seite der Rechteinhaber und man kann sofort schwere Geschütze auffahren. Google bescheid geben, kostenpflichtige Abmahnung und ggf. Strafanzeigen stellen.

Nimmt man seine Rechte nicht in Anspruch, kann dies unter Umständen zu weitreichenden Folgen für den eigenen Internetauftritt führen. Google wird früher oder später die kopierten Inhalte als Dublicate Content entdecken und beide Seiten abwerten.

Der nächste Fall, Inhalte werden eingebunden, wie zum Beispiel ein Bild. Bei einem einzelnen Bild, auf einem kleinen Blog mit 5 Besuchern am Tag könnte man darüber noch hinweg sehen, aber bei einem sehr starken Blog und einem großen Bild entstehen durch Traffic weitere Unkosten. Im schlimmsten Fall kann der eigene Internetauftritt verlangsamt werden.

Grenzwertig sind Vorkommnisse, bei denen ein Zitat verwendet wird und dies ohne Quellenangabe. Hier sollte man nicht gleich mit die Keule auspacken, sondern den Webmaster freundlich anschreiben und darum bitten, das Zitat zu kennzeichnen und mit einem Backlink zu versehen. Ein Backlink ist in diesem Fall definitiv mehr wert, als der Stress, den man sich durch rechtliche Schritte machen würde.

Fazit:

Das Internet ist ein Raum, in dem Gesetze zählen und das moralische Manko liegt immer beim Rechteverletzer und nicht beim Inhaber. Es obliegt also dem Rechteinhaber, wie er mit der Situation verfahren möchte. Man sollte den Einzelfall zwar prüfen, ob ein Backlink nicht einen Mehrwert bei einem Zitat bringt, aber in jedem Fall sollte man handeln und tätig werden.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar.

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